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Hausordnung

Hausordnung     

Liebe Gäste,

gemeinsam machen Kino und Kultur mehr Spaß als einsam. Damit das so bleibt,  bedarf es einiger Hausregeln, über die wir im Folgenden informieren.

Mit dem Betreten und  dem Aufenthalt auf dem Gelände des Kino UNION sowie Freiluftkino Friedrichshagen erkennen Sie die nachfolgenden Bestimmungen dieser Hausordnung als rechtlich verbindlich an.

Geltungsbereich für diese Hausordnung sind jeweils das gesamte Kinogelände sowie die ggf. dazugehörigen Außenanlagen und Parkflächen. Erfüllungsort ist der Standort des jeweiligen Kinos. Gerichtsstand ist Berlin, sofern nicht gesetzlich anders geregelt.


Ausübung des Hausrechts


1. Das Hausrecht wird auf dem Gelände des Kinos durch die Theaterleitung des Kino UNION  ausgeübt. Zu dessen Ausübung sind ferner Mitarbeitende des Kino UNION und sonstige beauftragte Dritte berechtigt. Den Anweisungen unserer Mitarbeitenden ist bitte grundsätzlich Folge zu leisten.

2. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behalten wir uns das Recht vor, einen Hausverweis oder ein Hausverbot zu erteilen und/ oder sonstige geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.


Zutritt und Tickets   

3. Der Zutritt zum Gelände ist grundsätzlich nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarte ist bis zum Ende der jeweiligen Vorstellung/ Veranstaltung aufzubewahren und uns auf Verlangen vorzuzeigen. Der auf dem jeweiligen Ticket aufgedruckte Sitzplatz, Datum sowie Uhrzeit sind verbindlich. Gäste, die auf dem Gelände des Kinos ohne gültiges Ticket angetroffen werden, können durch uns des Geländes verwiesen werden und sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,- € verpflichtet.

4. Tickets sind umgehend nach Erwerb auf ihre Richtigkeit, sowie etwaig erhaltenes Wechselgeld auf Vollständigkeit hin zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Etwaige Ermäßigungsberechtigungen sind vor dem Ticketkauf gegenüber unseren Mitarbeitenden anzumelden sowie geeignete Nachweise zu führen. Nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen.

6. Der Umtausch von Tickets ist nur vor dem Beginn der gelösten Vorstellung/ Veranstaltung möglich. Zur Vorstellung/ Veranstaltung zählt auch Begleitprogramm wie Bildtafeln, Werbung, Trailer usw.

7. Rückforderungen gezahlter Ticketgelder, die auf dem Inhalt der gebuchten Vorstellung/ Veranstaltung beruhen, sind ausgeschlossen. Für physische oder psychische Schädigungen, die aus dem Inhalt oder der Qualität der Vorstellung/ Vorführung resultieren, ist jegliche Haftung durch das Kino UNION ausgeschlossen.

8. Eintrittskarten können nur erstattet werden, wenn die Vorstellung/ Veranstaltung tatsächlich ausgefallen ist. Bei groben technischen Mängeln oder Abbruch der Veranstaltung erfolgt eine Rückerstattung des Kaufbetrags bei Online-Tickets. Bei Offline-Tickets erfolgt die Auszahlung. Weiterführende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. Findet die gebuchte Vorstellung/ Veranstaltung im Freiluftkino Friedrichshagen „Open Air“, ergo unter freiem Himmel statt, so ist ein Anspruch auf Erstattung aufgrund schlechtem Wetters ausgeschlossen. Dies gilt auch bei plötzlich einsetzendem Schlechtwetter.

10. Das Kino UNION behält sich nachträgliche Änderungen am bereits veröffentlichten Programm vor, insbesondere geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten und Änderungen des Kinosaals. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Beginnt die Vorstellung/ Veranstaltung mehr als 45 Minuten später als geplant, können die Tickets gegen Erstattung des gezahlten Preises zurückgegeben werden.

Betriebsablauf


11. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.

12. Abweichend von 11. ist im Freiluftkino Friedrichshagen das Mitbringen von Speisen und Getränken in geringfügigen Mengen für den zum Eigenverzehr gestattet (z.B. kleine Wasserflasche). Die Einschätzung der Mengen obliegt den, das Hausrecht ausübenden, Personen. Grundsätzlich sind Großpackungen wie Getränkekästen und ähnliches nicht gestattet. Das Zubereiten von Speisen vor Ort ist nicht gestattet. Grillen vor Ort ist nicht gestattet.

13. Während Vorstellungen/ Veranstaltungen ist die störende Nutzung von elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen oder Tablets etc. grundsätzlich untersagt. Ausgenommen ist die Nutzung solcher Geräte zur Herstellung von Barrierefreiheit.

14. Der Aufenthalt von Haustieren wie z.B. Hunden auf dem Gelände ist nur insofern gestattet, als das andere Gäste, z.B. durch lautes Bellen, nicht gestört, bedroht oder belästigt werden. Die Einschätzung obliegt den, das Hausrecht ausübenden Personen.

15. Auf das Gelände dürfen grundsätzlich keine sperrigen Gegenstände wie Fahrräder, Reisekoffer, etc. mitgenommen werden. 16.Personen, die in irgendeiner Art und Weise das Gelände, dessen Einrichtungen oder andere Inventarteile mutwillig beschmutzen, beschädigen, demontieren oder entfernen, werden des Geländes verwiesen und mit einem Hausverbot belegt. Das Kino UNION behält sich die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Selbiges gilt für Personen, die andere Personen bedrohen, gefährden, beleidigen oder verletzen oder den geregelten Betriebsablauf auf andere Art und Weise stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Ticketgelder.

17. Personen kann durch uns der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Gäste/ Mitarbeitende belästigen werden und wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen haben.

18.    Personen, die unter dem deutlichen Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln das Gelände betreten, werden des Geländes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Geländes in einen derartigen Zustand versetzen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Tickets, Snacks oder Getränken.

19.    Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art sowie Feuerwerkskörpern ist untersagt. Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist ebenso untersagt.

20.    Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.

21.    Auf dem gesamten Gelände herrscht Rauchverbot. Ausgenommen ist der Bereich „Raucherlounge“ im Alten Saal des Kino UNION sowie das Gelände des Freiluftkino Friedrichshagen, insofern dort keine Störung anderer durch das Rauchen erfolgt.

22.    Das Feilbieten von Waren, Hausieren, Betteln, Musizieren sowie sonstige Auftritte künstlerischer Natur sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino UNION untersagt.

23.    Der Aufenthalt betriebsfremder Personen in den jeweiligen Vorführraum bzw. in den betrieblichen Nebenräumen und Lagern sowie hinter den Verkaufstresen ist untersagt.

24.    Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände lehnt das Kino UNION bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss jegliche Haftung ab. Fundsachen sind beim Kinopersonal abzugeben.

Jugendschutz

25.    Ein Besuch bei uns unterliegt den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in seiner jeweils gültigen Fassung. Kinder und Jugendliche erhalten grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Vorstellungen, welche für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden.

26.    Auf Aufforderung der, das Hausrecht ausübenden, Personen ist Altersnachweis durch ein geeignetes gültiges amtliches Dokument zu erbringen. Bei Nichterbringung des Altersnachweises oder Zweifel an der Echtheit des jeweiligen Altersnachweises besteht kein Anspruch auf Ticketerwerb oder Einlass, auch dann, wenn ein Ticket bereits erworben wurde.

Video- und Fotoaufnahmen

27.    Auf dem gesamten Gelände sind Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino UNION grundsätzlich untersagt. Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabenden ist strafbar gem. § 106 i.V.m. § 15, 16, 17 UrhG. Insbesondere das Mitschneiden von Bild und Ton während einer öffentlichen Vorführung ist verboten gemäß § 106, 16 i.V.m. § 53 Abs. 7 UrhG. Zur Feststellung des Gebrauchs von Aufzeichnungsgeräten können die Kinosäle mit entsprechender Technik überwacht werden. Wir sind verpflichtet, jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich das Kino UNION vor.

28.    Bereiche des Geländes werden videoüberwacht. Die Überwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Verringerung, Verhütung und erleichterten Aufklärung von Straftaten sowie zur Geltendmachung, Ausübung/ Verteidigung von Rechtsansprüchen. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus vorgenannten Zwecken ergeben. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f) DSGVO. Überwacht werden insbesondere Eingangs- und Kassenbereich, Alter Saal, Neuer Saal, Kellergewölbe, Freiluftkino und Studiokino. (insbesondere die dortigen Tanzflächen/ Bühnenflächen und Bereiche vor den Bars), Wartebereiche vor den Garderoben, Hinterhof, Notausgänge und Eingänge. Ausdrücklich nicht videoüberwacht werden sämtliche Toiletten. Verantwortlich ist das Kino UNION sowie dessen Handlungsbevollmächtigte. Die Speicherung der Daten erfolgt für bis zu 48 Stunden. Eine weitergehende Speicherung erfolgt nur, insofern das für den eingangsgenannten Zweck zwingend erforderlich ist. Verantwortlich ist das Kino UNION. Weitere Hinweise zum Datenschutz (insbesondere Ihren Rechten), können jederzeit bei uns angefordert werden: datenschutz@kino-union.de

29.    Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung/ Veranstaltung (beispielsweise Premieren) Bild und/ oder Tonaufnahmen wie etwa Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich Personen mit dem Erwerb eines Tickets dazu einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/ oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.


            

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Gemeinsam sorgen wir für ein entspanntes und familiäres Kino- und Kulturerlebnis.


Bei Fragen oder Anliegen zur Hausordnung wenden Sie sich bitte an uns: info@kino-union.de


Ihr Kino UNION Team :)